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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Landeskunde von Braunschweig und Hannover - S. 43

1899 - Breslau : Hirt
Staatliche Einrichtungen. 43 4,i Mill. Ji aus der Staatskasse. Über ihre Verwendung bestimmt der Provinzial-Land- tag, der aus 113 Mitgliedern besteht; er wählt zu seiner Vertretung den Provinzial- Ausschuß mit 14 Mitgliedern und das Landesdirektorium, das die Geschäfte führt. Als eine eigenartige Einrichtung besteht in H. die Klosterkammer, die ein bedeuten- des Vermögen, namentlich an Gütern und Forsten, besitzt. Die „Klosterkasse" wurde 1650 aus den Einkünften einiger eingezogenen katholischen Klöster und Stiftungen ge- bildet, ihr Vermögen wurde 1818 bedeutend vermehrt, und nach wie vor bleiben die Einkünfte aus ihm (3,3 Mill. Jt) kirchlichen und Schul-Zwecken, sowie der Unterhaltung der Universität Göttingen gewidmet. Sieben „Landschaften" verwalten einige innere Angelegenheiten der alten Landschaftsteile. d. Die Rechtspflege wird gehandhabt von 107 Amtsgerichten mit Schöffenge- richten für leichtere Fälle (s. S. 45 ff.), 8 Landgerichten (mitschwurgerichten) zu Göt- tingen, Hildesheim, Hannover, Lüneburg, Stade, Verden, Osnabrück und Aurich und dem Oberlandesgericht zu Celle. — Reichsgericht zu Leipzig. e. Das höhere Unterrichtswescn steht unter dem Königl. Provinzial-Schnl- kolleginm zu Hannover. 27 Gymnasien, 3 Progymnasien, 1 Reformschule, 9 Real- gymnasien, 5 Realprogymnasien, 1 Oberrealschule, 10 Realschulen; dazu 10 evangelische, 1 katholisches, 11 Schullehrer- und 1 Lehrerinnen-Seminar, 1 jüdische Lehrer-Bildnngs- Anstalt. — Die 22 (ungerechnet die privaten) höheren Mädchenschulen stehen unter den Regierungen, die Mittel- und die Volksschulen werden von Lokal- und Kreis-Schul- inspektoren beaufsichtigt und stehen unter den einzelnen Regierungen. An Fachschulen sind zu nennen' 1 Kunstgewerbe-Schnls zu Hannover, 6 Ackerbau- und 1 Wiesenbauschule (zu Suderburg), 5 Seemanns-Schnlen mit 3 Vorschulen, 4 Bau- gewerk- und 3 Weberei-Schulen. 4 Taubstummen- und 1 Blindenanstalt (zu Hannover), 1 höhere Handelsschule zu Hannover und andere Handelslehranstalten u. s. w. Unmittelbar unter den betr. Ministerien in Berlin stehen die 5 Hochschulen: 1. Die Universität Georgia Augusta, früher auch Landesuniversität für Brauuschweig, gegründet 1737. 4 Fakultäten, 123 Lehrer, gegen 1200 Studierende. 2. Die Technische Hochschule zu Hannover, gegründet 1831. 74 Lehrer, gegen 1200 Studierende. 3. Die Forstakademie zu Münden. 4. Die Bergakademie zu Klausthal. 5. Die Tier- ärztliche Hochschule zu Hannover, gegründet 1778. Der Pflege von Kunst und Wissenschast dienen ferner die großartige Universitäts- bibliothek zu Göttingen, die Kgl. Bibliothek, das Staatsarchiv, das Provinzial-Mnseum, Stadt-Bibliothek und -Archiv und Kestner-Museum zu Hannover, gelehrte Gesellschaf- ten u. s. w. 5. Kriegswesen. Zum X. Armeekorps stellt Hannover 7 Infanterie-Regimenter, 2 Kavallerie- und 2 Feldartillerie-Regimenter, 1 Train- und 1 Pionier-Bataillon (in Minden); 9 Laudwehr-Bezirke; 1 Gendarmen-Brigade. — Zum Xy. Armeekorps (im Reichslande) gehören 2 Kavallerie-Regimenter und 1 Jäger-Bataillou, zum Ix. Ar- meekorps (Schleswig-Holstein) 2 Jnfanterie-Bataillone, 1 Abteilung Artillerie, 1 Husaren- Regiment und 2 Landwehr-Bataillone.' — Dazu befinden sich in der Prov. 1 „Hessisches" Jnfanterie-Regiment, das „Schleswig-Holsteinsche" Pionier-Bataillon, 1 Kriegsschule und die Militär-Reitanstalt zu Hannover. — Truppen - Übungsplatz zu Munster, Kreis Soltau. An Seetruppen liegen in Wilhelmshaven und Lehe die 2. Matrosen- und die 2. Werftdivision, ebenso das 2. Seebataillon, 3 Abteilungen Matrosen-Artillerie und die 2. Torpedo-Abteilung.

2. Landeskunde von Braunschweig und Hannover - S. 42

1899 - Breslau : Hirt
42 Landeskunde von Braunschweig und Hannover. c. Einteilung in 6 Kreise (f. <S 25) unter Kreisdirektionen. Die Kreise bil- den Kommunalverbände (der Kreis Braunschweig hat 3) mit je einem Kreistage für die Verwaltung der eigenen Angelegenheiten. Kreisfonds von Mill. Jl. d. Die Rechtspflege wird gehandhabt von 24 Amtsgerichten (s. S. 44) mit Schöffen- gerichten für leichtere Straffälle, 1 Landgericht mit Schwurgericht und einem Ober- landesgericht zu Brauuschweig. — Reichsgericht zu Leipzig. s. Das Schulwesen befindet sich seit alters in Br. auf hoher Stufe. Kloster- und Studienfonds (s. auch S. 43). Unter der Ober-Schul-Kommission zu Br. stehen die höheren Schulen: 6 Gymnasien, 1 Realgymnasium, 1 Ober-Realschule, 2 Progymnasien, 4 Realschulen. — Die lutherischen Volksschulen und 4 höhere Töchterschulen stehen unter dem Konsistorium zu Wolfenbüttel. — Lehrer- und Lehrerinnen-Seminare zu Braunschweig und Wolfenbüttel. Von Fachschulen sind zu nennen: Die Landwirtschaftliche Schule Marienberg zu Helmstedt, die Baugewerkschule zu Holzminden, die Schule für Zuckerindustrie, die Dro- gisten-Akademie und die Taubstummeu-Anstalt zu Br. Technische Hochschule Carola Wilhelmina zu Br. Der Pflege von Kunst und Wissenschaft dienen ferner die berühmte Herzogl. Bibliothek zu Wolfenbüttel, das Archiv daselbst, das Museum zu Braunschw. n. s. w. f. Kriegswesen. Die Leitung der herzoglichen Truppen ist durch die Militär-Kon- vention von 1886 an Preußen übertragen. Sie gehören dem X. Armeekorps an und bestehen aus 1 Infanterie- und 1 Husaren-Regiment, 1 Batterie Feldartillerie und 2 Land- wehr-Bataillone. Besatzungsorte s. S. 44. Die Landesfarben sind Blau und Gelb. Das senkrecht geteilte kleinere Wappen zeigt rechts zwei goldene Löwen im roten, links einen blauen Löwen im goldenen Felde. Das Wahrzeichen des Landes ist das weiße sächsische (laufende) Roß im roten Felde. B. Hannover. a. Das staatliche Leben im Königreiche Hannover wurde nach der unter dem Könige Ernst August 1840 gegebenen Staatsverfassung geregelt, bis 1867 die (im Jahre 1850 vom Könige Friedrich Wilhelm Iv. verliehene) preußische Verfassung an deren Stelle trat. Seit 1867 gilt außerdem für Preußen die Verfassung des Norddeutscheu Bundes, welche 1871 zu derjenigen des Deutschen Reiches erweitert worden ist. In das Herrenhaus entsendet Hannover 14 zum Teil vom König berufene Mitglieder, in das Abgeordnetenhaus alle 5 Jahre 35 von Wahlmünnern, also durch indirekte Klassenwahl gewühlte Abgeordnete, in den deutschen Reichstag endlich Ii) nach dem allgemeinen, direkten Wahlrechte für 5 Jahre gewühlte Abgeordnete aus 19 Wahl- kreisen, die beim Erlasse des Wahlrechts auf je 100060 Seelen abgegrenzt waren. b. An der Spitze der Verwaltung steht der vom Könige ernannte Ober-Präsi- dent, der in der Stadt Hannover seinen Sitz hat. Unter ihm die 6 Regierungs- Präsidenten mit den Regierungen, welche die Regierungsbezirke leiten. — Hannover, Osnabrück, Harburg, Hildesheim, Linden, Göttingen, Lüneburg, Celle und Emden bil- den Stadtkreise; 69 Landkreise (s. S. 45 ff.) unter Landräten. — Bezirksausschüsse, Kreisausschüsse. c. Mancherlei innere Angelegenheiten sind nicht den königlichen Behörden, sondern der Provinz zur Selbstverwaltung überlassen; dazu gehört der Ausbau und die Erhal- tnng der Landes-Chausfeen, die Leitung der Landes-Bibliotheken, Verwaltung der Pro- vinzialforsten und vieler gemeinnütziger Lehr- und Armenanstalten, Irrenanstalten u. s. w. Zur Bestreitung der hierfür erforderlichen Ausgaben empfängt die Provinz jährlich '

3. Landeskunde der Provinz Hannover und des Herzogtums Braunschweig (Niedersachsen) - S. 56

1913 - Breslau : Hirt
56 Vii. Staatliche Einrichtungen. mit einem Einkommen über 900 M erreichten 1912 folgende Durchschnitts- einkommen: Kgr. Preußen Hannover Hildes- heim Lüneburg Stabe Osna- brück Aurich überhaupt ....... 2207 2212 2077 1866 1780 1944 2226 in den Städten..... 2413 2358 2350 2123 1929 2252 2467 in den Landgemeinden und Gutsbezirken üb. 2000 E. 1804 1636 1920 1661 1743 1711 1941 in den übrigen..... 1855 1738 1780 1691 1666 1630 1999 Hierbei fällt die günstige Stellung Ostfrieslands auf, das den Durchschnitt des Staates in allen Punkten nicht unerheblich übertrifft. In fast allen übrigen bleibt Hannover unter jenem Durchschnitte, erfreut sich also nur einer bescheidenen Wohl- habenheit. — Braunschweig gilt mit Recht für eins der wohlhabendsten Länder des Reiches. Vii. Staatliche Einrichtungen. A. Hannover. a) Das staatliche Leben im Königreiche Hannover wurde nach der unter dem Könige Ernst August 1840 gegebenen Staatsverfassung geregelt, bis 1867 die (im Jahre 1850 vom Könige Friedrich Wilhelm Iv. verliehene) preußische Verfassung an deren Stelle trat. Seit 1867 gilt außerdem für Preußen die Verfassung des Norddeutschen Bundes, die 1871 zu der des Deutschen Reiches erweitert worden ist. In das Herrenhaus entsendet Hannover 16, darunter 10 - zum Teil vom König - berufene und 6 erbberechtigte Mitglieder, in das Abgeordnetenhaus alle 5 Jahre 36 von Wahlmännern, also durch indirekte Klassenwahl gewählte Abgeordnete, in den Deutschen Reichstag endlich 19 nach dem allgemeinen, direkten Wahlrechte für 5 Jahre gewählte Abgeordnete aus 19 Wahlkreisen, die beim Erlasse des Wahlrechts auf je 100000 Seelen abgegrenzt waren. b) An der Spitze der Verwaltung steht der vom König ernannte Oberprä- sident, der in der Stadt Hannover seinen Sitz hat. Unter ihm die 6 Regierungs- Präsidenten mit den Regierungen, welche die Regierungsbezirke leiten. — Hannover, Osnabrück, Harburg, Hildesheim, Linden, Göttingen, Lüneburg, Celle und Emden bilden Stadtkreise; 69 Landkreise (s. S. 59 ff.) unter Landräten. - Bezirks- ausschüsse, Kreisausschüsse. c) Mancherlei innere Angelegenheiten sind nicht den königlichen Behörden, sondern der Provinz zur Selbstverwaltung überlassen,' dazu gehören der Ausbau und die Cr- Haltung der Landes-Ehausseen, die Leitung der Landes-Bibliotheken, Verwaltung der Provinzialforsten und vieler gemeinnützigen Lehr- und Armenanstalten, Irrenanstal- ten usw. Zur Bestreitung der hierfür erforderlichen Ausgaben empfängt die Provinz jährlich 4.7 Mill. M aus der Staatskasse und erhob 1912/13 eine Provinzialsteuer von 4,36 Mill. M. Etat 12,48 Mill. M. Über ihre Verwendung bestimmt der Provinzial- Landtag, der aus 113 Mitgliedern besteht? er wählt zu seiner Vertretung den Provinzial- ausschuß mit 14 Mitgliedern und das Landesdirektorium, das die Geschäfte führt. Als eine eigenartige Einrichtung besteht in Hannover die Klosterkammer, die ein bedeutendes Vermögen, namentlich an Gütern und Forsten, besitzt. Die „Kloster- Kasse" wurde 1650 aus den Einkünften einiger eingezogenen katholischen Klöster und

4. Landeskunde der Provinz Hannover und des Herzogtums Braunschweig (Niedersachsen) - S. 58

1913 - Breslau : Hirt
B. Braunschweig. a) Die Grundlage des Staatslebens bilden die im Jahre 1832 durch die neue Landschaftsordnung umgestaltete Staatsverfassung, die Verfassung des Deutschen Reiches und das Regentschaftsgesetz von 1879. Im Bundesrate hat Braunschweig 2 von den 58 berechtigten Stimmen, in den Reichstag entsendet es 3 von den 397 Abgeordneten. d) Da der erbberechtigte Thronfolger, Ernst August, Herzog von Braunschweig- Lüneburg, bisher als behindert galt, so wird das Herzogtum zurzeit vom Regenten, Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg, regiert. Der Herrscher regiert mittels des Staatsministeriums unter Mitwirkung der Landesversammlung (Landtag), die aus 48 auf 4 Jahre gewählten Abgeordneten zusammengesetzt ist und alle 2 Jahre zusammenberufen werden muß. In der Zwischen- zeit vertritt ihre Rechte ein Ständischer Ausschuß von 7 Mitgliedern. Das Staatsministerium gliedert sich in die 3 Departements des Innern, der Finanzen und der Justiz nebst Kultus. Besondere Behörden sind die Herzogliche Kammer, welche die Staatsgüter (Domänen, Forsten, Bergwerke usw.)verwaltet, und dasherzogliche Finanzkollegium zu Braunschweig, welches das Finanzwesen des Staates leitet. - Für den Staats- Haushalt waren angesetzt 1912/13 an Einnahmen 14764413, an Ausgaben 14961518^. Die Iivilliste des Regenten wurde außerdem aus den Einkünften des Kammerguts bestritten. Die Schulden betragen 45,2 Mill. oder 93 Ji auf den Kopf, während in Preußen 269 M auf den Kops der Bevölkerung kommen. Jenen Schulden steht ein Guthaben von 37,6 Mill. gegenüber, indessen droht der Staatskasse demnächst ein erheblicher Ausfall durch das Erlöschen der Annuität (Iahreszahlung) von 2,<3 Mill. M aus dem Verkaufe der Eisenbahnen. An Einkommen- und Ergänzungssteuer kamen 1912/13: 10,4 M auf den Kopf, in Preußen an direkten Steuern 10,2 M. c) Einteilung in 6 Kreise (s. S. 5) unter Kreisdirektionen. Die Kreise bilden Kommunalverbände (der Kreis Vraunschweig hat 3) mit je einem Kreistage für die Verwaltung der eigenen Angelegenheiten. Kreisfonds Mill. M. d) Die Rechtspflege wird gehandhabt von 24 Amtsgerichten (s.s. 62) mit Schöffengerichten für leichtere Straffälle, 1 Landgericht mit Schwurgericht und^einem Oberlandesgericht zu Braunschweig. — Reichsgericht zu Leipzig. e) Schulwesen. Der Kloster- und Studienfonds, auf ähnliche Weise entstanden wie in Hannover (s.s. 57), dient mit seinen 1^ Mill. M Einkünften ausschließlich für Kultus und Unterricht. Unter der Ober-Schulkommission zu Braunschweig stehen die höheren Schulen: 6 Gymnasien, 1 Realgymnasium, 2 Oberrealschulen, 1 Progymnasium, 2 Realschulen- 8 Höhere Mädchenschulen. — Die lutherischen Volks- schulen und Gehobenen Töchterschulen stehen unter dem Konsistorium zu Wolfen- büttel. — Drei Lehrer- und Lehrerinnen-Seminare. Von Fachschulen sind zu nennen: Die Landwirtschaftliche Schule Marienberg mit Realabteilung zu Helmstedt, die Baugewerkschule zu Holzminden, die Schule für Iuckerindustrie, die Drogisten-Akademie und die Taubstummen-Anstalt zu Braunschweig. Technische Hochschule Carola Wilhelmina zu Braunschweig, im Sommerhalb- jähr 1913: 76 Dozenten, 388 Studenten, dazu 153 Hörer. Der Pflege von Kunst und Wissenschast dienen ferner die berühmte Herzog!. Bibliothek zu Wolfenbüttel, das Archiv daselbst, das Herzogliche, das Vaterländische und das Städtische Museum zu Braunschweig usw. f) Kriegswesen. Die Leitung der herzoglichen Truppen ist durch die Militär- Konvention von 1886 an Preußen übertragen. Sie gehören dem X. Armeekorps an und bestehen aus 1 Infanterie- und 1 Husaren-Regiment, 1 Abteilung Feldartillerie mit 2 Landwehrbezirken. Außerdem steht im Herzogtum 1 Bataillon des Iv. Armee- Korps. Besatzungsorte s. S. 62. Die Landesfarben sind Blau und Gelb. Das senkrecht geteilte kleinere Wappen zeigt rechts zwei goldene Löwen im roten, links einen blauen Leoparden im goldenen Felde. Das Wahrzeichen des Landes ist das weiße sächsische (laufende) Roß im roten Felde.
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